Anreise nach Andalusien

Wer sich den Traum von einem Urlaub in Andalusien erfüllt, hat die Qual der Wahl aus mehreren Möglichkeiten der Anreise. Die meisten Urlauber, die sich nach einem Aufenthalt an der Costa del Sol oder Costa de la Luz sehnen, entscheiden sich für eine Flugreise. In zweieinhalb bis drei Stunden sind Flugreisende in der spanischen Region angelangt und müssen für diese Anreise mit etwas Glück noch nicht einmal viel Geld bezahlen. Mit etwas Glück wird die Flugverbindung für ungefähr 40 Euro angeboten – allerdings hängt der Flugpreis deutlich von Angebot und Nachfrage ab.

 

Die meisten Urlauber entscheiden sich für eine Anreise mit dem Flugzeug

Anreise nach Andalusien mit dem Flugzeug

Die Anreise nach Andalusien erfolgt im Regelfall über einen der vier größeren internationalen Flughäfen. Zentraler Flughafen an der Costa del Sol und zugleich der bedeutendste Airport für ganz Andalusien ist der Flughafen Málaga. Der – am Passagieraufkommen gemessen – zweitgrößte Flughafen Andalusiens ist der Airport San Pablo aus Sevilla. Weitere internationale gut frequentierte Flughäfen steuern Urlauber mit dem internationalen Aeropuerto Jerez de la Frontera sowie dem Flughafen Granada-Jáen an. Der in Jerez ansässige Flughafen ist für deutsche Urlauber deshalb von besonderem Interesse, da dieser Airport für zahlreiche Reisende aus deutschsprachigem Raum genutzt wird.

Zeit, Geld und Geduld ist bei einer Anfahrt mit dem Auto notwendig

Anreise nach Andalusien mit dem Auto

Alternativ ist eine Anreise mit einem Fahrzeug möglich. Wer die Route von Deutschland nach Andalusien mit dem Auto bereisen möchte, sollte viel Geduld mitbringen. Von der deutsch-französischen Grenze bis zum andalusischen Málaga müssen Autofahrer etwa 2.200 Kilometer absolvieren. Bei durchschnittlichem Tempo müssen Urlauber mit einer reinen Fahrtzeit zwischen 21 und 23 Stunden rechnen, in der Reisende einige Überraschungen erwarten. Attraktionen wie die Pyrenäen, zahlreiche Küstenabschnitte oder in Zentralspanien gelegene wüstenähnliche Gebiete verleihen dieser Art der Anreise die nötige Würze. Aus kostentechnischer Sicht sollten Autofahrer bedenken, dass in Frankreich befindliche Autobahnen gebührenpflichtig sind. Auf andalusischen Autobahnen müssen Autofahrer ebenfalls eine Maut entrichten. Dennoch ist in dieser Region ebenfalls eine Anreise auf den parallel verlaufenden Autovia möglich, die mautfrei befahrbar sind. Diese häufig vierspurig ausgebauten Straßen sind ein adäquater Ersatz zu den kostenpflichtigen Autopistas. Allerdings beschränkt sich das Fahren in Ortschaften auf ein Maximum von 50 km/h sowie auf Landstraßen auf 90 km/h. Der nationale oder internationale Führerschein ist in Andalusien erforderlich. Zudem ist eine Mitnahme der internationalen Grünen Versicherungskarte ratsam. Die Vorlage einer Haftpflichtversicherung ist ebenso unerlässlich wie eine Warnweste sowie zwei Warndreiecke.

Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis genügt für deutsche Staatsbürger

Reisepass

Auf den Regelungen des Europäischen Übereinkommens für Personenverkehr zwischen allen Mitgliedsstaaten des Europarates basierend, ist für deutsche Staatsbürger die Vorlage eines gültigen deutschen Reisepasses oder Personalausweises ausreichend. Ein gültiger deutscher Reisepass oder Personalausweis für Kinder wird ebenso akzeptiert. Auf Flugreisen müssen Urlauber überprüfen, ob die jeweilige Fluggesellschaft andere oder strengere Einreisebestimmungen fordert. Eine Nachfrage bei der Airline oder dem Reisebüro ist vor Reiseantritt dringend empfehlenswert. Die Zollbestimmungen für Waren aus Andalusien besagen, dass folgende Produkte abgabefrei aus der Region mitgebracht werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen.

  1. Die Waren sind nicht für den Handel oder gewerbliche Verwendungen bestimmt.
  2. Die Waren dürfen nicht aus zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebieten eingeführt werden.
  3. Auf den Produkten dürfen keine Beschränkungen oder Verbote der Ein- oder Durchfuhr lasten.

Der Gruppe verbrauchssteuerpflichtiger Waren gehören Alkohol, Zigaretten oder Tabakwaren an, für die festgelegte Richtmengen zutreffen. Bis zu 200 Zigarren oder bis zu 800 Zigaretten dürfen zollfrei ein- und ausgeführt werden. Weiterhin sind bis zu 110 Liter Bier, bis zu 90 Liter Wein oder zehn Liter anderer Spirituosen erlaubt.

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